Basis der Förderung und Integration ist der individuelle Teilhabeplan, in dem die
pädagogischen Maßnahmen allumfassend dargestellt, gegliedert und zeitlich erfasst sind.
Die durch die Kostenträger bewilligte Hilfe soll den behinderten Menschen direkt und in
vollem Umfang zugute kommen.
Um diese Umsetzung gewährleisten zu können, bietet sich die Zusammenführung von
separaten Wohneinheiten in 1er, 2er, bzw. 3er Wohngemeinschaften in einem gemeinsam
bewohnten Haus an.
Wichtiger Bestandteil der konzeptionellen Schwerpunkte bildet die Einbeziehung der
behinderten Menschen in die Gestaltung ihrer Wohnungen, des Hauses und des Gartens um
damit ihre Eigenständigkeit und das Gefühl des eigenen Zuhauses zu fördern.
Die Betreuung und Unterstützung orientiert sich an den pädagogischen Konzepten und den
Interessen der geistig behinderten Menschen.
Festes Personal bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Unterstützung und
Begleitung.
Persönlicher und direkter Kontakt zwischen den behinderten Menschen, der pädagogischen
und gesetzlichen Betreuung sowie den Familienangehörigen ist ein weiterer Grundpfeiler
des pädagogischen Konzepts.
Die regelmäßige Betreuung - an Wochenenden, Feiertagen und während des Urlaubs, sowie
gemeinsame und integrative Freizeitaktivitäten - wird in Anlehnung des bewilligten
Teilhabeplans gewährleistet.