Individuelle Hilfe


Basis der Förderung und Integration ist der individuelle Teilhabeplan, in dem die pädagogischen Maßnahmen allumfassend dargestellt, gegliedert und zeitlich erfasst sind.
Die durch die Kostenträger bewilligte Hilfe soll den behinderten Menschen direkt und in vollem Umfang zugute kommen.
Um diese Umsetzung gewährleisten zu können, bietet sich die Zusammenführung von separaten Wohneinheiten in 1er, 2er, bzw. 3er Wohngemeinschaften in einem gemeinsam bewohnten Haus an.
Wichtiger Bestandteil der konzeptionellen Schwerpunkte bildet die Einbeziehung der behinderten Menschen in die Gestaltung ihrer Wohnungen, des Hauses und des Gartens um damit ihre Eigenständigkeit und das Gefühl des eigenen Zuhauses zu fördern.
Die Betreuung und Unterstützung orientiert sich an den pädagogischen Konzepten und den Interessen der geistig behinderten Menschen.
Festes Personal bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Unterstützung und Begleitung.
Persönlicher und direkter Kontakt zwischen den behinderten Menschen, der pädagogischen und gesetzlichen Betreuung sowie den Familienangehörigen ist ein weiterer Grundpfeiler des pädagogischen Konzepts.
Die regelmäßige Betreuung - an Wochenenden, Feiertagen und während des Urlaubs, sowie gemeinsame und integrative Freizeitaktivitäten - wird in Anlehnung des bewilligten Teilhabeplans gewährleistet.


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